Finanzierung

Baukindergeld hilft bei Finanzierung der eigenen vier Wände

Zusammenfassung
  • Wer ein eigenes Zuhause für die Familie baut oder schon eingezogen ist, kann vom Baukindergeld profitieren und sich hohe Zuschüsse sichern.

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit dem 1. Januar 2018 Familien, die ein eigenes Zuhause kaufen oder bauen. Bis zu 12.000 Euro Zuschuss kann man sich dabei sichern – und zwar pro Kind unter 18 Jahren. Der entsprechende Antrag muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, die Voraussetzungen sind jedoch relativ einfach.

Trotz des Namens gibt es das Baukindergeld übrigens sowohl für den Bau oder den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Ganz allgemein sollen auf diese Weise Familien gefördert werden, die sich sonst vielleicht den Umzug in die eigenen vier Wände nicht leisten könnten. Allerdings sind die Mittel dafür begrenzt – Anträge sollten deshalb so schnell wie möglich gestellt werden.

Wer erhält das Baukindergeld?

Grundsätzlich haben Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren Anspruch auf diese Leistung des Bundes. Zudem darf das Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro mit einem Kind liegen. Für jedes weitere Kind steigt diese Betrag um 15.000 Euro. Als “Haushaltseinkommen” gilt dabei das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und des vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2020 gelten also die Zahlen aus den Einkommensteuerbescheiden für 2018 und 2017.

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Stichtage spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung dürfen frühestens am 1. Januar 2018 ausgestellt worden sein. In diesem Fall darf das Baukindergeld auch noch rückwirkend beantragt werden. Zum jeweiligen Stichtag muss das neue Zuhause zudem die einzige Wohnimmobilie sein.

Ob das Geld tatsächlich gezahlt wird, hängt übrigens von der Situation am Tag der Antragstellung ab. So wird das komplette Baukindergeld selbst dann gezahlt, wenn ein Kind bereits am Tag nach der Antragstellung seinen 18. Geburtstag feiert. Umgekehrt gibt es jedoch kein Geld für Kinder, die bei der Antragstellung noch nicht auf der Welt waren.

Wie wird das Geld gezahlt?

Für Familien, deren Antrag genehmigt wurde, gibt es zehn Jahre lang einen Zuschuss von 1200 Euro pro Jahr und pro Kind. Die genauen Termine für die jährlichen Auszahlungen gibt es, nachdem der Antrag genehmigt wurde.

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Im Rahmen der Finanzierung einer Wohnung oder eines Hauses sollte man also nicht von Anfang an mit dem vollen Betrag rechnen. Dieses Geld wird nämlich erst nach und nach ausgezahlt. Es kann somit zum Beispiel für die laufende Rückzahlung eines Darlehens oder für Sondertilgungen genutzt werden. Als Eigenkapital steht es hingegen nicht zur Verfügung.

Zudem sollten Familien daran denken, dass sie bei einem Haus oder bei der Vermietung des Hauses oder der Wohnung ihren Anspruch verlieren. Dann sind nämlich die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt, sodass es keine weiteren Auszahlungen pro Jahr mehr gibt. Immerhin müssen die schon erhaltenen Beträge nicht wieder an die KfW zurückgezahlt werden.

Wo gibt es den Antrag?

Weiter oben wurde schon erwähnt, dass man einen entsprechenden Antrag bei der KfW stellen muss. Alle nötigen Informationen rund um den Antrag sowie zu den nötigen Dokumenten gibt es auf der Website der KfW.

Auf dieser Internetseite finden Bauherren oder angehende Käufer zudem viele Informationen zu anderen Fördermöglichkeiten. Diese lassen sich in der Regel mit dem Baukindergeld kombinieren. Auf diese Weise lassen sich die hohen finanziellen Lasten beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer eigenen Wohnung deutlich reduzieren. Allgemein zeichnen sich die Darlehen der KfW nämlich nicht nur durch günstige Zinsen, sondern auch durch sehr vorteilhafte Konditionen aus.

Der Zuschuss muss übrigens spätestens sechs Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie gestellt werden. Gerade für junge Familien, bei denen der Nachwuchs erst kurz nach dem Umzug geboren wird, ist diese Frist enorm wichtig. Sie können nämlich die Geburt von Sohn oder Tochter abwarten erst dann ihren Antrag abgeben.

Fazit

Alles in allem lohnt es sich für Familien, diesen staatlichen Zuschuss zu beantragen. Schon bei einem Kind gibt es über zehn Jahre hinweg immerhin 12.000 Euro, bei zwei Kindern verdoppelt sich dieser Betrag.

Ob die Politik damit ihr Ziel erreicht, mehr jungen Familien zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen, darf jedoch bezweifelt werden. Letzten Endes dürfte die auf diese Weise künstlich angekurbelte Nachfrage zu steigenden Preisen bei Immobilien führen. Das Angebot lässt sich schließlich nicht einfach so im gleichen Maße vergrößern.

Nicht ohne Grund wurde diese staatliche Leistung schon vor der Einführung von vielen Experten als Geschenk für die Mittelschicht bezeichnet. Zudem dürften die mittelfristigen Wirkungen auf dem Markt für Immobilien wenig positiv ausfallen. Im Einzelfall wird das die Familien, deren Antrag bewilligt wurde, aber sicher nicht stören.

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