- Viele Experten sind sich einig, dass der Schritt in das elektronische Zeitalter längst überfällig ist – bis heute müssen Wertpapiere nämlich noch immer auf Papier verbrieft werden.
Virtuelle Anleihen sollen schon bald die Kombination Wertpapiere und Blockchain in Deutschland etablieren. Zumindest ist das der Wunsch der Bundesregierung. Diese hat – nach langer Verzögerung – nämlich einen ersten Entwurf zu elektronischen Wertpapieren vorgelegt. Mehrere Verbände der Finanz- und Digitalwirtschaft haben zu diesem Entwurf bereits ihre eigenen Stellungnahmen abgegeben.
Ursprünglich sollte ein entsprechendes Gesetz schon längst in Kraft sein. Die große Koalition wollte nämlich schon 2019 dafür sorgen, dass Wertpapiere nicht mehr in Papierform als Urkunde vorliegen müssen. Alternativ dazu werden Wertpapiere und Blockchain in Zukunft immer wichtiger werden – sobald die entsprechenden Regeln dafür vorhanden sind.
Das Bundesfinanzministerium hat in einer Pressemitteilung betont, dass das neue Gesetz der ‘Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts’ dienen solle. Außerdem helfen die neuen Regeln laut Ministerium bei ‘der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes’.
Bis es so weit ist, müssen jedoch noch einige Hürden genommen werden. Derzeit sieht der Zeitplan vor, dass der Gesetzentwurf noch im Jahr 2020 in das Kabinett gebracht werden soll. Wann es jedoch durch den Bundestag verabschiedet werden kann, ist nicht klar. Anleger sollten jedoch nicht davon ausgehen, dass das vor 2021 geschieht.
Wertpapiere und Blockchain statt Papierurkunde
Obwohl die Blockchain-Technik längst keine Neuigkeit mehr ist, müssen Wertpapiere laut der aktuell gültigen Rechtslage noch immer auf Papier verbrieft werden. Diese Anforderung soll nun zumindest in einzelnen Fällen durch ein Register ersetzt werden, dass auf der Basis von Blockchain funktioniert. Künftige Emittenten dürften dabei ein Wahlrecht erhalten, auch Altbestände dürfen in das digitale Format umgewandelt werden.
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Mit Blick auf die technischen Vorgaben soll es keine Vorgaben für Registertechniken geben. Auf diese Weise soll das Gesetz für einen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Lösungen und somit für mehr Innovation sorgen. Die Ausgabe von virtuellen Wertpapieren soll jedoch durch die Bafin, also die deutsche Finanzaufsicht, überwacht werden.
Gesetz soll nur für bestimmte Wertpapiere gelten
Viele Experten sind sich einig, dass der Schritt in das elektronische Zeitalter längst überfällig ist. Heutzutage lässt es sich schließlich kaum noch begründen, warum es für jedes Wertpapier noch eine Urkunde in Papierform geben soll. Allerdings wird selbst die komplette Umsetzung des Entwurfs nur ein sehr vorsichtiger Schritt sein. Dieses Gesetz soll nämlich zunächst nur für Anleihen gelten, nicht für Aktien oder andere Formen von Wertpapieren.
Speziell für den Bereich Aktien ist das auf den ersten Blick durchaus verständlich. Hier würden entsprechende Regelungen nämlich auch in anderen Bereichen wichtige Auswirkungen haben, vor allem im Gesellschaftsrecht. Trotzdem dürfte es sehr interessant sein, die Entwicklungen rund um diese ersten vorsichtigen Schritte zu beobachten, die dazu führen sollen, Wertpapiere und Blockchain in Deutschland näher zusammen zu bringen. Falls der Versuch ein Erfolg wird, dürfte es nämlich schon sehr bald die ersten Forderungen geben, diese neuen Regeln auch auf alle anderen Arten von Wertpapieren zu übertragen.